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Viele Pflegedienste rechnen über ein Abrechnungszentrum ab, weil sie das Datenträgeraustausch-Verfahren (DTA-Verfahren) als zu komplex ansehen. Hier erfahren Sie, wie einfach die Rechnungsstellung mit dem DTA-Verfahren ist, wie Sie dabei Geld sparen und Transparenz gewinnen.
Zur Selbstabrechnung, bzw. für die Zusammenarbeit mit einem Vorfinanzierungs-Dienstleister (wie der BFS Service GmbH), benötigen Sie zunächst eine Branchensoftware. Mit Hilfe dieser Software können Sie mit den Kostenträgern direkt abrechnen.
Wichtig ist, dass die Software zu den individuellen Anforderungen Ihres Pflegedienstes passt und die (je nach Bundesland nötigen) Auflagen erfüllt. Ihr Softwarepartner richtet das System nach den jeweiligen Rahmenverträgen der Bundesländer für Sie ein.
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Datenträgeraustausch-Verfahren ist die Zertifizierung durch die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG), eine Gesellschaft aller Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen. Dort beantragen Sie einfach die erforderlichen Unterlagen.
Die Vorbereitung und Unterstützung für das DTA-Verfahren übernimmt Ihr Software-Partner. Die notwendige Verschlüsselungssoftware Dakota ist in der Pflegesoftware bereits oftmals enthalten. Sie wird zum Starttermin freigeschaltet und übergibt automatisiert Abrechnungsdaten an Dakota.
Nach erfolgter Leistungserfassung in Ihrer Software ist es nur noch ein Mausklick und der Datenträgeraustausch ist abgeschlossen, da alle Stammdaten in der Software hinterlegt sind.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Anforderungen des Datenträgeraustausches (nach § 302 SGB V) nicht erfüllen, dürfen die Kostenträger Ihnen bis zu fünf Prozent von Ihrer Bruttoabrechnungssumme abziehen, weil sie Daten nacherfassen müssen.
Oft zahlen die Kassen Ihre Rechnungen mit einer gewissen Zeitverzögerung. Dadurch können bei Pflegediensten Liquiditätsengpässe entstehen. Mit unserem online-factoring haben Sie die Möglichkeit, stets über genügend Liquidität zu verfügen.
Sie reichen Ihre Rechnungsdateien direkt online in unserem Kundenportal ein und wir überweisen Ihnen den Gegenwert auf Ihr Geschäftskonto. Sie behalten die Fäden in der Hand!
Beim Datenträgeraustausch-Verfahren (DTA-Verfahren) werden Dateien an die Krankenkassen übermittelt. Sie werden in dem von den Krankenkassen vorgegebenen standardisierten Digital-Format zusätzlich zur Papierform erstellt und können per CD oder elektronisch via Datenfernübertragung (DFÜ) übersandt werden.
Im Datenaustausch sind alle abrechnungsrelevanten Daten einer Verordnung und die Daten zur Abrechnung (etwa die Rechnungsnummer) enthalten. In der Regel beinhaltet eine Branchensoftware die bereits erforderlichen Schnittstellen.
Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes von 1992 die Krankenkassen verpflichtet, zukünftige Leistungen nur noch dann zu vergüten, wenn die Abrechnung auf maschinell verwertbaren Datenträgern erfolgt (§§ 302 und 303 des SGB V).
Form und Inhalt des maschinellen Abrechnungsverfahrens haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen in Ihren „Richtlinien [...] nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit den sonstigen Leistungserbringern“ beschrieben.
Dieses Verfahren soll für mehr Transparenz im Gesundheitswesen sorgen. Mit ihm stellen die Leistungserbringer den Kassen ein umfangreiches Datenmaterial zur Verfügung.
Der Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) kennzeichnet die Preisvereinbarung zwischen den Krankenkassen und den jeweiligen Leistungserbringern. Der siebenstellige Schlüssel setzt sich aus dem Abrechnungscode (AC) und dem Tarifkennzeichen (TK) zusammen.
Beispiel: 32 09 002
32 | = AC für die Pflege SGB V |
09 | = TK / Länderkennzeichen der Preisvereinbarungen in Rheinland Pfalz |
<02 | = TK / Vertragsnummer (Vertrag mit Ersatzkassen) |
Meistens befindet sich der Leistungserbringerschlüssel in den Vergütungsvereinbarungen der Kassen.
Jedoch gehen die einzelnen Bundesländer hierbei unterschiedlich vor. In manchen Bundesländern müssen diese Angaben extra erfragt werden. Sie sind dann entweder in den Einrichtungsrichtlinien der Bundesländer zu finden oder die Krankenkasse gibt telefonisch Auskunft.
Im Zweifelsfall leisten die Berufsverbände und Softwareunternehmen entsprechende Hilfestellung.
Mirco Salomon
Senior-Firmenkundenbetreuer im Außendienst
Im Zollhafen 5 (Halle 11)
50678 Köln
T 0151.40215613
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